
Arbeitsschutz
- Beratung und Unterstützung der Unternehmerpflichten bei der Arbeitssicherheit und zur sicherheitstechnischen Betreuung nach § 6 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) und DGUV Vorschrift 2
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für Maschinen und Arbeitsverfahren, Arbeitsplatzbeurteilungen inkl. Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen, Ergonomie und Arbeitsbedingungen
- Durchführung von Sicherheitsunterweisungen, Schulung von leitenden Führungskräften, Anfertigung und Bereitstellung von Schulungsunterlagen
- Gefahrstoffmanagement (z.B. Gefahrstoffverzeichnisse, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe)
- Untersuchung und Auswertung von Unfällen und Organisation der Ersten Hilfe im Unternehmen